Das kostet dem Unternehmen die Sucht des Arbeitnehmers

Das kostet dem Unternehmen die Sucht des Arbeitnehmers
Sucht ist keine Frage von Alter, Stand und Familiensituation (Bild: Ratgeber-Bereich von Universal.at)

In Österreich wird momentan über ein generelles Rauchverbot debattiert. Dabei soll ein Rauchverbot in der Gastronomie durchgesetzt werden. In diesem Artikel soll es um die Auswirkung von Suchterkrankten Arbeitnehmern auf die Kostenstruktur der Unternehmen gehen. Wissenschaftliche Studien gibt es zu diesem Thema nur wenige, weshalb der Fokus nicht nur auf Österreich liegt, sondern auf Europa und der Welt.

In Deutschland  gibt es laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 1,3 Millionen Menschen die alkoholabhängig sind. Rund 1,4 Millionen Personen sind medikamentenabhängig und 16 Millionen Menschen sind nikotinsüchtig. Es gibt noch zahlreiche andere Suchtmittel, die oben aufgezählten Erkrankungen gehören jedoch zu den verbreitetsten. Aus dem Ergebnis der durchgeführten Studie geht hervor, dass fast jeder achte Arbeitnehmer ein Suchtproblem hat. Die Folgen für die Unternehmen sind nicht unbedenklich, denn es entstehen durch Arbeitsunfälle, Produktionsausfälle,  Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit und Qualitätsmängel jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Die Unternehmensführung muss folglich ein Interesse daran haben, eine Suchtprävention einzuführen und dem Erkrankten zu helfen.
 
Die Kosten sind nicht unerheblich

Die Ohio State University untersuchte in einer Studie, die am vierten Juni 2013 veröffentlicht wurde, die Auswirkungen vom Rauchen eines Arbeitnehmers auf die Kostenstruktur des Unternehmens. Im Mittel zahlt ein Unternehmen im Jahr 4.600 Euro mehr für einen Raucher als für einen Nichtraucher. Kostentreiber sind vor allem die Zigarettenpausen. Die kleinen Pausen sorgen beim Unternehmen für Einnahmeausfälle in Höhe von 2.400 Euro. Die in Verbindung mit der Sucht stehenden Fehltage belasten das Unternehmen mit weiteren 400 Euro. Die verminderte Produktivität kostet der Firma im Durchschnitt 350 Euro. Auf Unternehmer, die sich selbst versichern, entfällt der restliche Anteil für zusätzliche Gesundheitsausgaben.

In Deutschland haben sich die Wirtschaftswissenschaftler Michael Adams und Tobias Effertz mit dem volkswirtschaftlichen Gesamtschaden beschäftigt, welcher aus der Nikotinsucht resultiert. Im Jahr 2012 bezifferten sie den Schaden auf mindestens 35 Milliarden Euro. Pro Raucher liegen damit die Kosten bei 2.180 Euro. Im Gegensatz zu den Autoren der amerikanischen Studie kommen die Wirtschaftswissenschaftler zum Ergebnis, dass der Schaden durch die Raucherpausen für das Unternehmen eher gering ausfällt. Es hat sogar Vorteile, denn zum einen sorgt es zur Entspannung und zum anderen fördert die Pause die Kommunikation unter Kollegen. Das Arbeitsklima wird dadurch positiv beeinflusst.

Im August 2013 legten die Allgemeinen Ortskrankenkassen in Berlin einen Fehlzeitreport vor. Die Anzahl der Fehltage sind gegenüber dem vergangenen Jahrzehnt aufgrund des Konsums von Suchtmitteln um 17 Prozent gestiegen. Besonders der übermäßige Alkohol- und Nikotin-Konsum trugen zum Anstieg bei. Die Techniker Krankenkasse kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Pro Jahr sind 1,8 Millionen Fehltage der Arbeitnehmer auf die Folgen der Alkoholsucht oder den Entzugssyndromen zurück zu führen. Wird ein Angestellter wegen solcher Diagnosen krankgeschrieben, fällt er im Durchschnitt für 49,7 Tage aus. Besonders bei einem Kleinunternehmen können der Ausfall einer Arbeitskraft und die teilweise Fortzahlung des Lohns existenzbedrohend sein.

Gegenüber dem Handelsblatt beziffert der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes Uwe Deh, dass alleine die Kosten für die Tabak- und Alkoholsucht die heimische Wirtschaft mit etwa 60,25 Milliarden Euro belasten.
Wolfgang Beiglböck und Senta Feselmayer beschäftigten sich in ihrem Papier „Betriebliche Suchtprävention in Österreich“ mit der Alkoholgefährdung. In einer Erhebung fanden die Autoren heraus, dass 28,7 Prozent der österreichischen Männer und 8,5 Prozent der Frauen als alkoholgefährdet bezeichnet werden können. Die Definition für „alkoholgefährdet“ wurde gemäß den Richtlinien der WHO angewendet. Fünf Prozent aller Österreicher sind alkoholkrank und 12 Prozent trinken keinen Alkohol. In einer 1995 durchgeführten Studie kam der Autor Eckardstein zum Ergebnis, dass acht Prozent der Männer und 1,7 Prozent der Frauen in Unternehmen mehr als 60 Gramm reinen Alkohol pro Tag trinken. Am meisten Alkohol wird in der Baubranche konsumiert.

Mangelnde Suchtprävention in den Betrieben
Ende Januar 2013 fand in Kassel eine Fachtagung zum Thema Suchtprävention in Unternehmen statt und die Ergebnisse lassen darauf schließen, dass die meisten kleinen Betriebe sich aus Kostengründen keine Maßnahmen leisten können und ihnen die Unterstützung in solchen Fragen fehlt. Betriebe die sich mit der Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter auseinandersetzen, haben auch häufig das Thema Suchtprävention verankert.

Dabei können schon kleine Vorbeugemaßnahmen einen großen Effekt erzielen. Ein Informationsabend oder die Veränderung der Konsumkultur im Betrieb können erste Schritte in die richtige Richtung sein. Experten empfehlen den Vorgesetzten, dass diese sich die nötige Zeit nehmen, um sich mit dem Mitarbeiter zu beschäftigen. Sollte der Führungskraft etwas bei seinem Arbeitnehmer auffallen, muss eine direkte Ansprache erfolgen. Falsche Scham sind hier fehl am Platz. Ein allgemeines Alkoholverbot sollte ebenfalls umgesetzt werden. Momentan herrscht ein solches Verbot nur bei 80 Prozent der durch die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) befragten Unternehmen.

In der Schweiz setzten sich die Autoren Telser, Hauck und Fischer mit den alkoholbedingten Kosten am Arbeitsplatz auseinander.  Im Rahmen der Studie wurde mit 1.300 Personalverantwortlichen gesprochen. Von den Verantwortlichen betreiben lediglich 14 Prozent ein Suchtpräventionsprogramm.  Die Studie wurde 2010 veröffentlicht und sechs Prozent der Probanden planten zu diesem Zeitpunkt ein Programm zur Eindämmung von Abhängigkeiten. Auf die Frage, ob sich ein solches Programm denn lohnt, lag die Durchschnittsantwort bei „Nutzen ist größer als die Kosten.“ Am stärksten haben sich die Programme auf die Fehlzeiten und das Arbeitsklima ausgewirkt.

Im Internet gibt es zahlreiche kompetente Anlaufstellen für Suchtprävention:
-    Die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung  
-    Den Fachverband für Sucht e.V.
-    Den Ratgeber für Suchtprävention von Universal

Lassen sich das Rauchen und der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz verbieten?
Grundsätzlich kann die Frage mit „Ja“ beantwortet werden, denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers erlaubt es ihm, den Angestellten Weisungen zu erteilen. Zudem hat der Unternehmenslenker die Pflicht, den Mitarbeiter vor gesundheitlicher Gefährdung und Arbeitsunfällen zu schützen. Gerade Nichtraucher müssen dabei geschützt werden. Aus diesem Grund müssen Raucher entweder draußen oder in eigens dafür vorgesehene Räume rauchen. Bei jeder Raucherpause muss sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber abmelden, denn Rauchen ist eine Privatsache und deshalb besteht in der Zeit kein Anspruch auf Vergütung.

Das Alkoholverbot geht für einige Berufe aus den allgemeinen Vorschriften hervor, zum Beispiel aus den Reglungen der Berufsgenossenschaften oder dem Straßenverkehrsgesetz.

Sollte ein Kollege alkoholisiert  auf Arbeit erscheinen, darf er vom Chef ohne Bezahlung nach Hause geschickt werden. Setzt sich der Angestellte über das Trinkverbot hinweg, kann er eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung erhalten.

Wenn der Arbeitnehmer ein Alkoholproblem hat, kann er nicht einfach gekündigt werden. Rechtsanwältin Reinhard äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt wie folgt:

 „Damit eine Kündigung wegen Alkoholismus durchgeht, muss der Arbeitgeber zudem belegen, dass die gesundheitliche Prognose des betreffenden Kollegen negativ ist und auch in Zukunft von solchen Störungen auszugehen ist… Erst wenn diese Bemühungen nicht fruchten, sei es, weil der Mitarbeiter nicht therapiewillig ist oder aber, weil er einen (oder mehrere) Rückfälle erlitten hat, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine wirksame Kündigung auszusprechen.“

Das Beratungsunternehmen Erler-Consulting berät Unternehmen hinsichtlich Suchtproblemen bei Arbeitnehmern. Dafür hat das Unternehmen eine kleine Checklist erstellt. Der Verdacht auf eine Abhängigkeit besteht, wenn Mitarbeiter am Morgen öfter verkatert zur Arbeit erscheinen, wenn der Angestellte eine Alkoholfahne hat oder es häufig unentschuldigte Fehlzeiten gibt. Bevor ein Unternehmer in die Rechte seiner Angestellten eingreift, sollte er mit den Mitarbeitern das Gespräch suchen und einen Rechtsanwalt einschalten.

Fazit zur Suchtprävention in Unternehmen

Zigaretten und Alkohol machen süchtig. Als Unternehmer sollte man sich die nötigen Kenntnisse über Suchtverhalten anlesen und gegebenenfalls Schulungen besuchen. Der feinfühlige Umgang mit der Thematik ist Grundvoraussetzung für eine Öffnung des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten. Wie oben bereits geschrieben wurde, können kleine Infoabende oder ähnliches großes bewirken und das Arbeitsklima verbessern. Dass ein Raucher oder Alkoholiker dem Unternehmen mehr Geld kostet, als ein „normaler“ Mitarbeiter konnte mit Hilfe der Studien belegt werden. Im Bereich der Suchtprävention bedarf es noch weiterer Anstrengungen.

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