Krankenkassen in der Schweiz und Deutschland im informativen Vergleich

Krankenkassen in der Schweiz und Deutschland im informativen Vergleich
Krankenkassen in der Schweiz und Deutschland im informativen Vergleich (Foto: Matthias Preisinger/pixelio.de)

Die deutschen und schweizerischen Krankenkassen unterscheiden sich in einigen wichtigen Punkten voneinander. Insbesondere Berufspendler aus der Bundesrepublik oder Zuwanderer, die einen dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz anstreben, sollten sich deshalb sehr genau und umfassend über die wichtigsten Gemeinsamkeiten und markanten Unterschiede der jeweiligen Versicherungsträger informieren. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick, was Sie bei einem Versicherungswechsel innerhalb beider Länder unbedingt wissen sollten.

Stichwort: Grundversicherung – Gesetzliche Krankenversicherung
In der Schweiz ist die sogenannte Grundversicherung obligatorisch und damit zwingend vorgeschrieben. Sie unterliegt der in den meisten Ländern Europas geltenden Krankenversicherungspflicht und deckt grundlegende Versicherungsbereiche ab: von Krankheit über Mutterschaft bis zum Unfallschutz und muss nach einem Umzug innerhalb von 3 Monaten bei der schweizerischen Krankenkasse ihrer Wahl abgeschlossen werden. Zu beachten ist zudem, dass zahnärztliche Behandlungen nur infolge von Krankheit von der Grundversicherung abgedeckt sind. Ein informativer Vergleich von Krankenkassen aus der Schweiz gibt Ihnen wertvolle Hinweise zu allen Kassenleistungen und potenziellen Kosten.

In Deutschland gilt die gesetzliche Krankenversicherung. Sie ist ein wichtiger Baustein des deutschen Gesundheitssystems und ist für alle hier ansässigen Personen verpflichtend. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), kann die Versicherung freiwillig weiterhin erfolgen. Das Basis-Leistungsspektrum umfasst bereits – im Gegensatz zur Schweiz – auch alle wichtigen Vorsorge- und Behandlungsmaßnahmen der Zahnmedizin.

Stichwort: Behandlungskosten mit Franchise und Selbstbehalt – Vollabsicherung
Die eidgenössische Regelung in der Grundabsicherung sieht Folgendes vor: Neben Ihren monatlich zu zahlenden Versicherungsprämien müssen Sie mit der „Kostenbeteiligung“ einen Teil Ihrer Kosten selbst übernehmen. Dies geschieht durch „Franchise“ und „Selbstbehalt“: Mit der Franchise haben Sie die Wahl, in welcher Höhe Sie sich an den Kosten für medizinische Behandlungen beteiligen wollen. Die entsprechenden Auswahlmöglichkeiten sind gesetzlich festgelegt: Von CHF 300, 500, 1000, 1500, 2000 bis zu 2500 Schweizer Franken. Die Standard-Franchise für Kinder liegt bei CHF 0.

Ist Ihre Franchise vollumfänglich ausgeschöpft, greift danach der „Selbstbehalt“. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Ihre Krankenversicherung 90 % Ihrer Behandlungs- und Gesundheitskosten, sodass Sie nur noch 10 % des fälligen Gesamtbetrages (bis max. CHF 700 pro Jahr) selbst aufbringen müssen.

Die deutschen Versicherungsregeln unterscheiden sich davon deutlich, denn hier sind fällige Krankenversicherungsbeiträge unmittelbar an das jährliche Bruttoeinkommen jedes Arbeitnehmers gekoppelt. Der derzeitige allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, der je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt wird (also je 7,3 %). Hinzu kommt seit 2015 ein von jeder Krankenkasse variabel festzulegender Zusatzbeitrag (derzeit 0,3 bis 1,8 %). Somit ist der Krankenversicherungsschutz kostensicher abgedeckt.

Stichwort: Schweizerische Zusatzversicherungen – Zusatzversicherung für Kassenpatienten
In beiden Ländern gilt: Wer seine schweizerische Grundversicherung bzw. die bundesdeutschen Krankenkassenleistungen um zusätzlichen Versicherungsschutz erweitern möchte, kann dies selbstverständlich gerne tun, muss aber die Kosten dafür aus eigener Tasche zahlen. Von der schweizerischen Ambulantversicherung, die Lücken in der medizinischen Grundversorgung effektiv schließt, über die freie Arzt- und Krankenhauswahl mit der eidgenössischen Spitalversicherung oder bis zu in Deutschland ebenso verfügbaren privaten Zusatzversicherungen:  beispielsweise als sinnvolle Absicherungspakete für hochwertigen Zahnersatz, die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder für eine neue Brille.

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