8. Internationalen Gottfried von Haberler Konferenz - "Interessenwahrung geht vor Recht"

8. Internationalen Gottfried von Haberler Konferenz -
(vlnr.:) Prinz Michael von und zu Liechtenstein (Präsident ECAEF), Erich Weede (Referent), Detmar Doering (Referent), Heike Walterscheid (Referent) und Joachim Starbatty (Referent)

Vaduz (FL) "Das Ende des Rechtsstaats – stecken wir bereits in einer nächsten Krise?", so titelte die Einladung zur Freitag durchgeführten 8. Internationalen Gottfried von Haberler Konferenz, zu der sich ausgewiesene Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eingefunden haben.

Nur in einem Rechtsstaat ist es möglich, die Freiheit des Einzelnen zu erhalten, die per Verfassung verankerten Bürgerrechte uneingeschränkt auszuüben und sich vor Willkür und Übergriffen jedweder Art zu schützen. In einem Rechtsstaat gilt «das Recht des Einzelnen» und nicht «das Recht des Stärkeren». Das Prinzip «Rechtsstaat» bildet die Grundlage dafür, dass beispielsweise die Rechtssicherheit gewährleistet werden kann. So weit so gut. Nun lassen aber einige Beispiele erkennen, dass das Prinzip «Rechtsstaat» vermehrt zu einem Lippenbekenntnis verkommt.

Joachim Starbatty, Professor für Volkswirtschaft, hat dazu beispielhaft auf Entwicklungen in der Europäischen Union in der jüngsten Vergangenheit verwiesen: so habe man sich in der Union beispielsweise einmal auf Eintrittskriterien geeinigt, die verhindern sollten, dass Länder aufgenommen werden, die die Stabilität der Union gefährdeten. Diese Kriterien wurden als strikt verbindlich erklärt. Nichtsdestotrotz habe sich die europäische Politik darüber hinweggesetzt und Länder wie Griechenland oder Italien in den Staatenbund aufgenommen – obschon von Anbeginn ersichtlich gewesen sei, dass diese Länder die Eintrittskriterien nie und nimmer erfüllen.

Auch habe sich die Union im Angesicht der Krise über die sogenannte «no-bail-out-Klausel» hinweggesetzt, mit welcher die Mitgliedsstaaten zu Haushaltsdisziplin angehalten werden sollten und die eine fundamentale Regel der Union darstellte. In Wirklichkeit aber setze die Union aktuell alles daran, Rettungspakete zu schnüren, um den verschuldeten Mitgliedsstaaten unter die Armen zu greifen – was der einst verabschiedeten Klausel eindeutig entgegenlaufe. Nach Ansicht Starbatty’s wandle sich die Europäische Union von einer europäischen Rechtsgemeinschaft zu einer europäischen Hau-Ruck-Gemeinschaft mit nicht absehbaren Folgeschäden für alle. Eine Interessenwahrung geht vor Recht.

Klaus Tschütscher beleuchtete das Konferenzthema als Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein und machte in seiner Eröffnungsrede darauf aufmerksam, dass das Prinzip «Rechtsstaat» gerade für kleinere Staaten eine sehr starke Bedeutung habe. Kleinere Staaten seien naturgemäss darauf angewiesen, dass zwischenstaatliche Beziehungen nicht von Machtpolitik und Eigeninteressen überschattet würden, sondern dass für alle Beteiligten die gleichen Spielregeln und die gleichen Voraussetzungen gelten. Dementsprechend wichtig sei es, dass ein allseits verbindlicher Rechtsrahmen gegeben sei und auch erhalten bleibe. Ansonsten sich ein Wettbewerbsgefälle zulasten der kleineren Staaten und Volkswirtschaften in Europa ergeben könne.

Prinz Michael von und zu Liechtenstein, Präsident des liechtensteinischen Think Tanks European Center of Austrian Economics Foundation, führte aus:

«Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und persönliche Verantwortung sind zentrale Werte für das Individuum und die Gemeinschaft und eng miteinander verknüpft. Sie sind alle nicht selbstverständlich. Eine erfolgreiche liberale Demokratie kann ohne diese Werte nicht nachhaltig bestehen. Daher muss sich jeder Einzelne dafür einsetzen. Die 8. Internationale Gottfried von Haberler Konferenz hat gezeigt, dass beispielsweise Europa nur unter Einhaltung dieser Werte die bestehenden Probleme langfristig lösen kann.»

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