Großes Interesse am KMU-Treff im Rathaus Dornbirn

Großes Interesse am KMU-Treff im Rathaus Dornbirn

Dornbirn (A) Die Stadt Dornbirn hat einmal mehr gemeinsam mit der Volksbank und dem Dornbirner Standort- und Gründerzentrum zum Treffen der Klein- und Mittelbetriebe in das Rathaus eingeladen. Bei der Veranstaltung wurde über Änderungen, die sich mit dem neuen Erbrecht für eine Unternehmensnachfolge ergeben, informiert. Dazu stellt sich Rechtsanwalt Dr. Rainer Welte als Referent zur Verfügung.

Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann: „Die regelmäßigen Treffen mit den Klein- und Mittelbetrieben im Dornbirner Rathaus bieten die Möglichkeit sich untereinander auszutauschen und gegenseitig neue Impulse zu geben.“ Mit Vorträgen zu aktuellen Fragen und Entwicklungen möchten die Veranstalter den Unternehmen zudem einen Mehrwert bieten.

Seit dem 1. Jänner 2017 ist das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 in Kraft. Die Novelle beinhaltet zahlreiche Modernisierungen sowie zum Teil einschneidende Neuerungen im Testamentsrecht, im gesetzlichen Erbrecht und vor allem im Pflichtteilsrecht. Rechtsanwalt Dr. Welte erläuterte die wichtigsten gesetzlichen Änderungen, die das neue Erbrecht mit sich bringt und zeigte anhand von Fallbeispielen auf, welche Brisanz dieses Thema hat. Für Unternehmer werfen die neuen erbrechtlichen Bestimmungen vor allem aus dem Blickwinkel des Gesellschaftsrechts eine Reihe von Fragen auf. Der sehr weite Schenkungsbegriff verleiht der schon bislang weitgehend offenen Frage, wie Abfindungsregelungen in Gesellschaftsverträgen unter den Gesichtspunkten des Pflichtteilsrechts zu beurteilen sind, zusätzliche Bedeutung. Insbesondere bei einer anstehenden Betriebsübergabe gilt es daher Überschneidungen mit dem Gesellschafts- und Unternehmensrecht zu beachten.

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