Junge Industrie Vorarlberg freut sich über überparteiliche Unterstützung für Superwahlsonntag

Junge Industrie Vorarlberg freut sich über überparteiliche Unterstützung für Superwahlsonntag
Mag. Andreas Karg, Vorsitzender der Jungen Industrie Vorarlberg

Lustenau (A) Die Junge Industrie setzt sich seit Juli 2011 konsequent für einen bundesweiten Superwahlsonntag für alle Landtags- und Kommunalwahlen ein. „Wir sind sehr erfreut über die Unterstützung von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer für dieses Modell und unterstützen eine überparteiliche Zusammenarbeit in dieser Sache“, betont Andreas Karg, Vorsitzender der Jungen Industrie Vorarlberg.

Fast jeder zweite Österreicher (46%) hält die Idee eines Superwahlsonntags für sinnvoll und nur jeder fünfte Österreicher (19%) ist gegen eine Wahlzusammenlegung, wie eine IMAS-Befragung im Herbst zeigen konnte. „Auch in Vorarlberg konnte die von der JI-Vorarlberg initiierte mediale Diskussion im Herbst zeigen, dass es durchaus eine Befürwortung für den Superwahlsonntag in Vorarlberg gibt“, so der JI-Vorsitzende Karg.

„Wir haben mit führenden Landespolitikern Gespräche geführt und dabei wurde mehrheitlich Befürwortung oder zumindest Gesprächsbereitschaft gezeigt. Eine Weiterführung der sachlichen Diskussion in Vorarlberg über den Superwahlsonntag wird von der Jungen Industrie stark unterstützt.“

Die bereits im Juli 2011 veröffentlichte Studie der Jungen Industrie zeigt konkret auf, wie eine Wahlzusammenlegung funktionieren könnte. Der erste mögliche Superwahltag wäre dabei der 4. Oktober 2015. Positive Effekte einer Zusammenlegung der Landtags-, Gemeinderat- und Bürgermeisterwahlen wären nicht nur gewisse Einsparungen.

Das Modell der Jungen Industrie schafft regelmäßige, zweieinhalb Jahre dauernde ‚Grünphasen' ohne politische Blockaden, in denen anstehende Probleme konsequent und ohne Seitenblicke auf die nächsten Wahlen angepackt werden können. „Die Junge Industrie setzt sich dafür ein, dass die Politiker mutiger agieren, die vor Landtagswahlen üblichen Zugeständnisse und Wahlzuckerl reduzieren und die Produktivität der Politik durch mehr arbeiten und weniger „wahlkämpfen" steigern“, betont Andreas Karg.

Bei verbindlicher Festlegung gemeinsamer Wahlen in den Ländern wären nur geringfügige Modifikationen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) notwendig, wie die JI Studie zeigt. „Der Aufwand der Bundesländer, in weiterer Folge ihr Landesrecht an die bundesverfassungsgesetzliche Forderung nach gemeinsamen Wahlen anzupassen, ist überschaubar. Wo ein Wille ist, da ist ein Weg“, so Andreas Karg abschließend.

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