Lohn- und Gehaltserhöhungen für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe ab Mai 2016

Lohn- und Gehaltserhöhungen für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe ab Mai 2016
(Foto: Anja Müller / pixelio.de)

Wien (A) Die Sozialpartner im Hotel- und Gastgewerbe, die Gewerkschaften vida und GPA-djp und die Fachverbände Gastronomie und Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), haben die Lohn-und Gehaltsverhandlungen 2016 abgeschlossen.

Die Löhne und Gehälter der rund 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe in allen Bundesländern steigen demnach zwischen 1,35 und 1,50 Prozent. Der neue Mindestlohn bzw. das neue Mindestgehalt liegt bei 1.420 Euro. Die neuen Lohn- und Gehaltstabellen gelten ab 1. Mai 2016.

Finanzielle Wertschätzung der Beschäftigten
Zufrieden mit dem Ergebnis zeigt sich der Verhandlungsführer der Gewerkschaft vida und Vorsitzender des vida-Fachbereichs Tourismus, Berend Tusch: „Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Abschluss liegt über der Inflationsrate. Mir war es ein Anliegen, dass die Lohnerhöhungen auch im Börsel spürbar sind. Wertschätzung muss sich auch finanziell bemerkbar machen.“ Paul Prusa, Wirtschaftsbereichssekretär der GPA-djp, betont, „dass das ein Abschluss ist, der sich nicht zu verstecken braucht. Wir freuen uns auf weitere Schritte, um das gemeinsam vereinbarte Ziel von 1.500 Euro Mindestlohn beziehungsweise –gehalt bis 2018 zu erreichen.“

„Der Abschluss unterstreicht die Wertschätzung für die Beschäftigten in den Branchen“, betonen die Verhandlungsführer der Arbeitgeber, die beiden WKÖ-Obleute für Gastronomie und Hotellerie, Mario Pulker und Siegfried Egger, nach dem KV-Abschluss. Der durchschnittlich moderate Abschluss sei allerdings auch ein klares Signal an die Betriebe – angesichts der derzeit schwierigen Situation für Tourismusunternehmen in Österreich: „Wir schätzen unsere Mitarbeiter sehr, brauchen aber auch angesichts der momentan schwierigen Rahmenbedingungen in der Branche Luft, um durchzuatmen – nicht zuletzt, um weiterhin Arbeitsplätze erhalten zu können.“

Lehrlingsentschädigungen steigen
Ein deutliches Plus gibt es auch bei den Lehrlingsentschädigungen, die sich um durchschnittlich 2,96 Prozent erhöhen. Die Lehrlingsentschädigungen im Detail: Im 1. Lehrjahr gibt es 645 Euro, im 2. Lehrjahr 715 Euro, im 3. Lehrjahr 850 Euro und im 4. Lehrjahr 935 Euro. Erstmals seit Jahren wird auch der Nachtarbeitszuschlag wieder leicht erhöht, und zwar auf 21 Euro pro Nachteinheit im Festlohnsystem ausgeweitet.

Die Sozialpartner heben besonders die Weichenstellungen in Richtung neuer Nomenklatur für Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg hervor. „Wir haben vereinbart, dass ab Mai 2017 in diesen Bundesländern einheitliche Lohntabellen gelten. Unterschiedliche Tabellen und Bezahlung gehören dann großteils der Vergangenheit an“, betonen die Chefverhandler von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite übereinstimmend.

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