Neuauflage des Kreativwirtschaftsschecks – Förderung für kreative Innovationen

Neuauflage des Kreativwirtschaftsschecks – Förderung für kreative Innovationen
Dieter Bitschnau, Obmann der Sparte Information & Consulting (Foto: WKV)

Feldkirch (A) Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die Leistungen der Kreativwirtschaft im Rahmen eines Innovationsvorhabens zukaufen, werden mit dem Kreativwirtschaftsscheck in einer Höhe bis zu 5.000 Euro gefördert. Förderansuchen sind bis 30. Oktober 2015 möglich.

Die dritte Auflage des Kreativwirtschaftsschecks fördert wieder Kooperationen zwischen der Kreativwirtschaft aus den Bereichen Werbewirtschaft, Grafik, Design, Architektur, Mode, Film- und Musikwirtschaft udgl. und KMU aller Branchen.

„Der Kreativwirtschaftsscheck ist bares Geld wert und für Auftraggeber und Auftragnehmer ein Anreiz, gemeinsam kreative Innovationen umzusetzen“, hebt Dieter Bitschnau, Spartenobmann Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, den Nutzen der Fördermaßnahme hervor. „Die vielen Projekte, die in den Förderperioden der Vorjahre eingereicht wurden, bestätigen, dass sich die Zusammenarbeit mit Kreativen lohnt und sich positiv auf die Unternehmens- und/oder Umsatzentwicklung der Unternehmen auswirkt“, so Bitschnau.

Den Kreativwirtschaftsscheck können KMU aller Branchen mit Sitz in Österreich beantragen. Der Scheck ist mit 5.000 Euro beziffert und fördert jene kreativwirtschaftlichen Leistungen, die im Zuge eines Innovationsvorhabens vom einreichenden KMU in Anspruch genommen werden. Die mit dem Kreativwirtschaftsscheck adressierten Bereiche sind Design, Architektur, Multimedia/ Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft und Kunstmarkt. Die Antragstellung ist bis 30. Oktober 2015 möglich. Da im Fördertopf insgesamt 1,5 Millionen Euro liegen, werden die Förderzusagen mittels Ziehungsverfahren nach dem Zufallsprinzip erteilt.

Der Scheck zielt auf Innovationen ab, die mit Hilfe der Kreativwirtschaft umgesetzt werden. Beispielsweise wäre die Entwicklung einer neuen Produktlinie eines Tischlers, die gemeinsam mit einem Designer realisiert wird, förderbar. Nicht förderbar sind standardmäßige Adaptionen bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

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