Wiedereinführung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags
- WKV | Wirtschaftskammer Vorarlberg
- 17.11.2016 09:54
Feldkirch (A) Ursprünglich wollte 2014 die Bundesregierung die steuerbegünstigten Investitionsmöglichkeiten beim Gewinnfreibetrag für Gewinne über 30.000 Euro in Wertpapiere komplett abschaffen und nur noch auf Realinvestitionen beschränken. Das wäre gerade für die wissensbasierten Dienstleistungsbranchen ein harter finanzieller Schlag gewesen, die aufgrund ihrer Tätigkeit und geringen Betriebsausstattung kaum über Sachanlagevermögen verfügen. Durch intensive Verhandlungen ist es damals gelungen, zumindest Investitionen in Wohnbauanleihen als steuerliche Begünstigung zu erhalten und diese nachteilige Regelung auf zwei Jahre zu befristen.
"Es ist erfreulich, dass sich die Politik an ihr Wort hält und mit Anfang 2017 die Beschränkung wieder aufgehoben wird", freut sich Dieter Bitschnau, Obmann der Sparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Denn durch die starke Einschränkung der steuerbegünstigten Investitionsmöglichkeiten in diesem Zeitraum bestanden für Dienstleistungsbetriebe kaum Anreize, die Eigenkapitalquote zu verbessern.
Unternehmen haben dann wieder die Möglichkeit, neben dem 13-prozentigen Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Euro, bei höheren Gewinnen ebenfalls eine 13-prozentige Steuerbegünstigung in Anspruch zu nehmen, wenn in Wertpapiere oder abnutzbare Wirtschaftsgüter investiert wird. Dadurch, dass nun wieder in alle Arten von Wertpapieren steuerbegünstigt investiert werden kann, haben Unternehmen mehr Möglichkeiten, ihre Eigenkapitalquote zu verbessern. Voraussetzung ist, dass die Wertpapiere mindestens vier Jahre dem Anlagevermögen gewidmet werden.
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