Kärntner Unternehmer können ab 1.9.2016 Investitionszuwachsprämie beantragen

Kärntner Unternehmer können ab 1.9.2016 Investitionszuwachsprämie beantragen
Wirtschaftslandesrat Christian Benger

Klagenfurt (A) Es ist so weit: Ab 1. September 2016, können die Kärntner Unternehmerinnen und Unternehmer Anträge zur Investitionszuwachsprämie stellen! Somit wird eine tragende Säule der „Kärntner Wirtschaftsoffensive“ umgesetzt.

Vor einigen Wochen startete Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl die „Kärntner Wirtschaftsoffensive“ und holte sowohl Land als auch Bund ins Boot. „Wir wollen Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in der Region sichern, daher müssen wir dort ansetzen, wo Wertschöpfung und Beschäftigung entstehen: bei den Unternehmerinnen und Unternehmern“, erklärt Mandl. Der Inhalt der „Kärntner Wirtschaftsoffensive ist an drei Punkten festgemacht: Finanzierung erleichtern, Innovationen fördern und Bürokratie abbauen.

Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, Landeshauptmann Peter Kaiser, Wirtschaftslandesrat Christian Benger und dem Kärntner Wirtschaftsförderungsfond wurde ein umfassendes Paket geschnürt. „Dieses Wirtschaftspaket enthält die Investitionsplattform ‚Carinthians invest in the best‘, geplante KWF-Förderungen, die bereits erarbeitet werden, eine starke Exportoffensive inkl. neuen Förderungen, Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und die wichtige Investitionszuwachsprämie,“ führt der WK-Präsident aus. Und genau diese Investitionszuwachsprämie kann ab sofort von den Kärntner Unternehmerinnen und Unternehmern genutzt werden!

Neue Investitionszuwachsprämie
Um Kärntens Betriebe bei Investitionen zu unterstützen, ermöglicht der Bund eine Investitionszuwachsprämie in der Höhe von 3,5 Millionen Euro. „Durch diesen Impuls rechnen wir mit Folge-Investitionen von 70 bis 80 Millionen Euro“, sagt Vizekanzler Mitterlehner.

Folgende Details sind von Betrieben zu beachten:

  • Die Anträge werden nach dem "first come - first served"-Prinzip abgewickelt
  • Die Antragstellung ist bis 30. November 2016 möglich bzw. solange Budget verfügbar ist
  • Antragsteller können Kleinunternehmer aller Branchen sein – mit Ausnahme von Bank- und Finanzwesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen sowie „geschützten Bereichen“
  • Ein Kleinunternehmer weist weniger als 50 Mitarbeiter und maximal 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme auf
  • Der antragstellende Betrieb muss seit mindestens fünf Jahren existieren
  • Der Investitionszuwachs muss mindestens 100.000 Euro betragen
  • Gefördert wird bis zu einem Zuwachs von maximal 400.000 Euro
  • Die Förderung beträgt zehn Prozent, also zwischen 10.000 Euro und 40.000 Euro

Beispiel: Ein Kärntner Holzunternehmen hat in den vergangenen drei Geschäftsjahren jährlich durchschnittlich 200.000 Euro investiert. Jetzt plant der Betrieb, eine neue Sägeanlage mit Kosten von 600.000 Euro anzuschaffen, um die Geschäftstätigkeit auszubauen und neue Märkte zu erschließen. Der Investitionszuwachs beträgt somit 400.000 Euro. Die Investitionszuwachsprämie beträgt damit 40.000 Euro.

Der Wirtschaftskammerpräsident zeigt sich erfreut über den Einsatz von Mitterlehner: „Wir sind dem Wirtschaftsminister dankbar für sein Verständnis, dass Kärnten in der aktuellen Situation besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung verdient. Auch der Wirtschaftsstandort tut alles, um die Herausforderungen der Konjunktur, aber auch der Hypo-Heta-Vergangenheit zu meistern und seiner Aufgabe als Arbeitsplatz- und Wohlstandsmotor noch stärker gerecht zu werden.“

Selbstverständlich können die Kärntner Unternehmerinnen und Unternehmer auch andere Förderprogramme nutzen, die deutlich unter einem Investitionsvolumen von 100.000 Euro liegen. Ein Beispiel ist etwa der KWF – Investitions- und Qualifizierungsscheck für Kleinstunternehmen. Für eine Investition von mindestens 5.000 Euro gibt es einen pauschalen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 1.000 Euro. Alle Förderungen sind unter www.wko.at/ktn/foerderung aufgelistet!

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