Neue Sonderförderung für Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum

Neue Sonderförderung für Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum
Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhold Mitterlehner

Wien (A) "Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum beleben die Regionen und unterstützen den Erfolg des heimischen Tourismus. Daher wollen wir sie mit einer neuen Sonderförderung bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur unterstützen", kündigt Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhold Mitterlehner an. Das Volumen des Sonderprogramms liegt bei einer Million Euro und besteht aus der zins- und kostenfreien Bereitstellung von Krediten und Haftungen. Mitterlehner erwartet, dass damit Investitionen von rund 14 Millionen Euro ausgelöst werden können.

Pro Betrieb können zins- und kostenfreie Kreditmittel von bis zu 300.000 Euro bereitgestellt werden. Basis der Förderung ist ein ERP-Kleinkredit mit sechsjähriger Laufzeit. Der Bund übernimmt dafür den Zinsendienst und die Einmalkosten für die Gewährung des Kredits. Weiters besteht die Möglichkeit einer Haftung der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), wobei die entsprechende Haftungsprovision und die Bearbeitungsgebühr ebenfalls vom Bund getragen werden.

Zielgruppe sind Gastronomiebetriebe (Restaurants, Gaststätten sowie Caféhäuser) im ländlichen Raum. Zu den förderbaren Investitionsschwerpunkten zählen Küchenausgestaltungen, Sanitäreinrichtungen, Gastraum-Ausstattungen sowie Gastraum-Außenbereiche. Durch die neue Förderaktion erspart sich ein investierender Betrieb pro 100.000 Euro ERP-Kredit über die Kreditlaufzeit rund 7.000 Euro an Zinsen und Kosten. Im Vergleich zu einem marktüblichen kommerziellen Kredit sind es sogar rund 14.000 Euro.

Förderungsanträge können ab sofort bis 15. Dezember 2016 bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank  eingereicht werden.

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